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Sofortmaßnahmen zum Immobilienschutz und Erbschaftsteuer freie Vermögensübergabe!
Sofortmaßnahmen zum Immobilienschutz:
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Bei unbelasteten Immobilien: Löschungsbewilligung für die Grundschuld beantragen!
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Bei belasteten Immobilien: Teillöschungsbewilligung für bereits getilgte Hypothekenanteile beantragen!
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Wohnungs- oder Nießbrauchrecht/e ins Grundbuch eintragen lassen! Dadurch machen Sie Ihre Immobilie selbst bei einer Zwangsversteigerung unattraktiv.
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Erstrangige Eigentümergrundschuld! Belasten Sie Ihre Immobilie einfach selbst, bevor es möglicherweise Dritte tun. Sie stehen dann selbst an erster Rangstelle im Grundbuch.
Strukturen schaffen, um Erbschaftsteuer zu vermeiden und die Vermögen über Generationen zu sichern, z. B. durch die Gründung einer eigenen Stiftung!
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